Gewalt im World Wide Web

Konfrontation . Kinderschutz . Konfliktkultur

Definitionen


Die alltägliche Kommunikation im digitalem Raum über das Internet via Smartphone in soziale Netzwerke u.a. Facebook, Instagram, TikTok und WhatsApp kann auch für Kinder und Jugendliche zu einem gefährdungssensiblen Türöffner von sexuellem Missbrauch und sexualisierte Gewalt werden. Bezeichnet wird sexualisierte Gewalt in Chats, Videodiensten und anderen Plattformen als digitale Penetration.

Typische Tatabläufe von Bekannten, Freunden und Partnern, u.a.

  • missinterpretieren einen anregenden Zungenkuss als Recht, sich Befriedigung zu verschaffen oder ein NEIN des Opfers lediglich als scheinbaren Widerstand und somit als JA
  • nutzen eine Alkoholisierung des Opfers aus oder das eingeschränkte Abwehrverhalten nach Einnahme von Partydrogen
  • planen die Anwendung sexueller Gewalt im Vorfeld und bauen gezielt eine psychologische und körperliche Drucksituation auf.

Das zwischenmenschliche Vertrauen und interpersonelle Sicherheitsempfinden wird gravierend verletzt, wenn sich Tatbegehende und Opfer sich vorher kannten. Während Vergewaltigungen skandalisiert werden, wird Date-Rape-Opfern häufig der Opferschutz verweigert und erstatten aus Scham keine Anzeige.

Täterinnen und Täter agieren bewusst in Chaträumen und internettauglichen Spielräumen, sie erreichen anonym einen großen Adressatenkreis und kontaktieren Kinder als potentielle Opfer:

via eMail: Opfer & dessen Arbeitskollegen, Bekannte, Familie, Freunde, Mitschüler, Vereinskameraden u.v.m.

  • Arbeitsleben 
  • Finanzielle Situation
  • Persönliche Gewohnheiten

via Internetseiten: Verbreitung und Veröffentlichung in Diskussionsforen, Gästebüchern, Newsgroups, Videoportalen, Tauschbörsen u.v.m.

  • Gerüchte, Lügen über Arbeitsverhalten, Finanzen, Persönlichkeit
  • Intime/erotische visuelle und auditive Details, Filme, Fotos & Videos
  • Manipulierte Fotos des Opfers - Fotomontagen nach Beziehungsende

via Kontaktbörsen: Opfer werden angemeldet für Erotophonie . Partnertausch . Sandwichsex u.v.a. 

  • Name, Foto, Alter usw.

via Online-Shopping: Im Namen des Opfers werden Waren bestellt 

  • Name, Geburtsdatum, Rechnung- oder Lieferadresse
  • Rechnung wird nicht bezahlt
  • Ware wird nicht zurückgeschickt  

via Sozial-Phishing: Datensammlung von Kennwörtern, Kontoverbindungen, Kundennummern usw.

Der Zugang zu gewalttätigen und sexistischen wie pornografischen Darstellungen wird immer einfacher und Kinder werden sowohl als Opfer (Kinderpornografie) auch als Kunde (Happy Slapping) missbraucht.

Durch Bildungs-, Familiensysteme und coole Peergroups erdulden, erleben, erlernen und ertragen Minderjährige u.a. 

  • aggressive machtbetonte Erziehungsmethoden
  • gewaltverherrlichendes Spielen
  • grenzenlose Gewalthandlungen
  • keine emotionale Anerkennung zubekommen
  • lautstarke unberechenbare Gefühlsausbrüche

Minderjährige werden digital belästigt, zu sexuellen Handlungen bewegt und zum Versand von Nacktfotos aufgefordert, es ist strafbar gem. § 176a StGB, Kinder und Jugendliche zu sexuellen Handlungen in der digitalen und realen Welt zu überreden.  Besonders gefährdet sind Minderjährige, durch ihre meist unzureichende emotionale und mentale Sensibilität zu diskriminierenden gesellschaftlichen Vorurteilen und kaum bewusst ist die Strafbarkeit digitaler Gewaltformen, u.a. das Weiterleiten von einvernehmlich hergestellten sexuellen Aufnahmen an Dritte.

Soforthilfemaßnahmen bei digitalen Gewaltformen:

  1. Cyber-Datings erhalten eine Nickname-eMail-Adresse . . .
  2. Google-Surfevent: Was wurde von mir gespeichert ???
  3. Internetaktivitäten - unbedachte, eigene oder familiäre Weitergaben  ...
  4. Kennwörter von eMails, Telefon, Sozialen Netzwerken - auch nicht an die große Liebe oder familiär weitergeben ...
  5. Kontoauszüge, Rechnungen & Überweisungsträger schreddern,  . . .
  6. Private Fotos & Filme schützen ! ! !
  7. Selbstveröffentlichung: Das Netz vergisst nicht - Was sollen, können andere von mir erfahren und was nicht ? 

Gefährdung anderer im Schulalltag

Rollen die von Schülern, sowie von Fach-/Lehrkräften bei Gewalthandlungen eingenommen werden


testphase

Tatverantwortliche prüfen welche Personen sich als Opfer eignen und wie die Gruppe/Klasse darauf reagiert, wenn diese Person angegriffen wird. Während dieser Sensibilisierungsphase kann (Cyber-)Mobbing am besten verhindert werden. Kann sich die betroffene Person in der Testphase effektiv wehren und sich die Gruppe/Klasse sich vor das Opfer stellt und sagt das es so etwas in der Gruppe/Klasse nicht geben darf oder eine Fach-/Lehrkraft einschreitet, kann der Angriff schnell verhindert werden und es finden keine anderen in diesem Kontext statt. Lässt sich jedoch ein Opfer finden, bei welchem die Gruppe/Klasse kein Problem hat, dass es gemobbt wird oder sogar mitmacht, entwickelt sich die Konsolidierungsphase zu schwerwiegendem (Cyber-)Mobbing!

Konsolidierungsphase

Während dieser Phase positioniert sich jedes Mitglied innerhalb der Gruppe/Klasse. Es gibt potentielle Verteidigende, die das Geschehen beobachten und merken, dass das was geschieht ihren Werten widerspricht. Tatbegehende halten Ausschau nach Assistenten, die das gut heißen, was diese für ihre Bühne tun. Es gibt also eine Person die im Mittelpunkt des Konfliktes steht, es kommt zu regelmäßigen Auseinandersetzungen. Im besten Fall gibt es viele Verteidigende die mit Fach-/Lehrkräften einen Handlungsplan ausarbeiten, um einzugreifen! Werden Tatbegehende objektiv kritisiert und sichtbar thematisiert  ist ein Eingreifen auch während dieser Phase möglich!

Manifestierungsphase

Die ganze Gruppe/Klasse ist involviert, jeder weiß von den herrschenden Konflikten, das Ausgrenzen einer Person bestimmt den Alltag von Beteiligten, sowie Im schlimmsten Fall auch für das Opfer. Stellt eine gemobbte Person ihr Selbstbild infrage und hat sie die zugeschriebene Rolle (Opfer) internalisiert, liegt bereits eine Veränderung in der Persönlichkeit vor. Ohne externe Hilfe ist die Auflösung dieser Situation kaum noch möglich, denn auch Fach-/Lehrkräfte sind gewollt oder ungewollt involviert!


Soweit der Einsatz von Erziehungsmaßnahmen nicht zu einer Konfliktlösung geführt hat oder von einem Einsatz abgesehen werden kann, da keine Aussicht auf Erfolg besteht, u.a. bei einer Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Unterrichts- und Erziehungsarbeit, u.a. durch mehrfach unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht oder der Gefährdung anderer im Schulalltag, kann die Schule nach dem Schulgesetz eine Ordnungsmaßnahme treffen.

 

Erziehungsmaßnahmen

  1. erzieherisches Gespräch mit dem Schüler
  2. gemeinsame Absprachen, auch Verträge
  3. mündlicher Tadel
  4. Eintragung ins Klassenbuch + Hausaufgabenheft
  5. Wiedergutmachung des angerichteten Schadens
  6. stundenweises Umsetzen in eine andere Klasse
  7. vorübergehende Entziehung von Gegenständen
  8. Nachbleiben, nach Information der Eltern
  9. sofortiges Telefonat mit den Eltern
  10. 1maliger Ausschlug von schulischer Veranstaltung
 
 

Schülerakte

 

Nach dem Berliner Schulgesetz sind bestimmte Informationen über Schüler im Schülerbogen, in einer Schülerkartei, im Klassenbuch und in der Schülerakte schriftlich festzuhalten.

In der Schülerakte sind allgemeine personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, auch ärztliche Stellungnahmen,  Vorkommnisse, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Klassenbucheinträge, Schulversäumnisanzeigen dokumentiert.

 
 

 Ordnungsmaßnahmen

  1. schriftlicher Tadel/Verweis
  2. Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu 10 Schultagen (inkl. Nr.1, entscheidet die Klassenkonferenz unter Leitung der Schulleitung. Vor der Entscheidung sind die Eltern anzuhören. Die in der Klassenkonferenz gewählten Schüler- und Elternvertretungen nehmen an der Klassenkonferenz nur teil, wenn die Eltern des von der Ordnungsmaßnahme betroffenen Schüler dies wünschen.)
  3. Umsetzung in eine Parallelklasse oder eine andere Unterrichtsgruppe (entscheidet  die Gesamtkonferenz, bei Oberstufenzentren die Abteilungskonferenz der Lehrkräfte)
  4. Überweisung in eine andere Schule desselben Bildungsgangs 
  5. Entlassung aus der Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist. (inkl. Nr. 4 entscheidet die Schule nicht selbst, wird von der Schulaufsichtsbehörde getroffen)
 

Risikoanalyse bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung


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Verhaltensbeobachtungen
Vorfälle sind zu dokumentieren, was (Ereignis) ist wann (Datum/Uhrzeit), wo (Ort) und mit wem (Opfer/Täter) passiert und wer (Zeugen) sah es?
Beratung im 4 Augen-Prinzip
Fachpädagogische Reaktionen können durch eigene Ängste und Absichten emotional reaktiviert werden (Reflektion).
Kinderschutzmeldung
Spätestens ab Stufe 7 auf einer Skala von 0 bis 10 wird die Leitung, das Krisenteam und im Akutfall die Polizei informiert.

Challenges auf TIKTOK, YouTube & Co.

Online werden Minderjährige immer häufige mit Mutproben konfrontiert, bei denen sich die Teilnehmenden filmen lassen. Über Videoplattformen teilen sie ihre Videoclips und hoffen auf Likes und damit auf Anerkennung. Diese gestalten sich von harmlosen Herausforderungen bis hin zu einer riskanten Challenge, die schwere gesundheitliche Folgen haben oder zum Tode führen.

Null-Toleranz gegen jede Gewalt


Wichtig ist, Gewalt unter Minderjährigen präventiv zu begegnen, bevor diese bekannt werden. Ziel ist die Klasse zu stärken und das Wohl aller im Kontext Schule zu fördern:

  Bei Bekanntwerden von Gewalt wird die Gruppe/Klasse über grundlegende Mechanismen und Konsequenzen aufgeklärt (Psychoedukation). Austausch und Feedback bei konkreten Konflikten ansprechen und lösen.  
  Sensibilisierung für eigene Bedürfnisse und die anderer, gemeinsame Ziele formulieren. Mit der Etablierung von positiven Normen und Werten kann ein soziales Unterstützungssystem aufgebaut werden.  
  Sich auspowern und austoben bei Anspannung (Wut) passt in sportliche Aktivitäten. Solange Grenzen klar kommuniziert werden und alle sich einig sind, was für wen in Ordnung ist, tut es allen in der Gemeinschaft gut.  
  Durch gemeinsames Meistern von Herausforderungen werden Zusammenhalt und Vertrauen gestärkt. Das Verständnis für Gruppenprozesse ist mit kritischer Reflektion möglich und löst Konflikte.  

Präventionsarbeit, Medien- und Sexualpädagogische Konzepte zählen zu den effektivsten Ansätzen um Gewalt an und von Minderjährigen frühzeitig zu erkennen, um diese rechtzeitig beenden und Resilienz gegen Gewalt zu entwickeln. Mit diesem gesundheitspräventiven Wissens sind Kinder weniger gefährdet Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden, altersadäquat können sie Handlungen und Körperteile benennen, was das Aufdecken von Übergriffen erleichtert.

Umgang mit Fremden
 1stündige Veranstaltung
Klassenstufe 1
Die Große Nein-Tonne
1stündige Veranstaltung
 Klassenstufe 2
Mein Körper gehört mir
 3stündige Veranstaltung
 3./4. Klassen

Trau

Dich

 1stündige Veranstaltung
5./6. Klassen
Anti-Gewalt-Training
3stündige Veranstaltung
 Klassenstufe 5
Cybermobbing + Medien
 3stündige Veranstaltung
 Klassenstufe 6

Strafrechtlich relevante Hinweise



  • Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen
  • Fortdauernde Belästigung im Wege der Telefonkommunikation oder eines Computersystems - Cybermobbing oder Hass im Netz
  • Körperverletzung, schwere
  • Pornographische Darstellung Minderjähriger
  • sexuelle Belästigung
  • sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person
  • Üble Nachrede, Verhetzung - HASSPOSTINGS
  • Unbefugte Bildaufnahmen, insbesondere UBSKIRTING
  • Vergewaltigung

2021 belästigten 441 unter 14jährige Tatbegehende sexuell meist gleichaltrige Minderjährige, zum Bildaustausch und zu persönlichen Treffen mit sexuellen Handlungen, in Chatforen von sozialen Netzwerken, sowie in Online-Spielen!

www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-Internet/

Tipp: Ausbildungen des WTGK

Positive Führung
Positive Führung
Zertifizierung: ISEF
Zertifizierung: ISEF
Körpersprache
Körpersprache
Fachkraft für Prävention
Fachkraft für Prävention