Gewalt unter Minderjährigen

Konfrontation . Kinderschutz . Konfliktkultur

Definitionen


Richtet sich die Gewalt von Kindern und Jugendlichen gegen Gleichaltrige oder Jüngere, wird von Peer-Gewalt bei Übergriffen gesprochen. Gewalt unter Kindern findet zu Hause unter Geschwistern, in der Schule und im Freizeitbereich sowie im digitalem Raum statt.

Einzelne Konfliktsituationen und Verhaltensweisen dienen der persönlichen Entwicklung, wie u.a. STREITEN; RAUFEN und gleichberechtigte DOKTORSPIELE (Kita) sind davon abzugrenzen. Für diese Abgrenzung ist wichtig, dass das Verhalten in beiderseitigem Einverständnis stattfindet. Es kann jederzeit von jedem beendet werden und keiner von beiden hat die Machtposition inne - kein Kind ist dem anderen überlegen.

Aggressionen sind oft ein Zeichen dafür, das Kinder an ihre Grenzen gekommen sind. Manche Kinder wissen nicht sich anders zu helfen, sie können ihre Gefühle und Bedürfnisse nicht artikulieren. Sie schlagen, weil sie darunter leiden nicht dazu zugehören, nehmen einem anderen Kind etwas weg, weil sie nicht wahrgenommen werden oder rempeln jemanden an um, um auf diese Weise zu kontaktieren. 

Mobbing (europäischer Sprachraum) und Bullying (angeleuropäischer Sprachraum) ist eine spezielle Form der Gewalt unter Minderjährigen und Heranwachsenden bei der sich ein oder mehrere Kinder über einen vierteljährlichen Zeitraum wiederholt 1mal wöchentlich verbal aggressiv und körperlich gewalttätig gegenüber einem Kind oder  einer Gruppe verhalten. Zuweilen sieht es so aus, als sei eine narzisstisch missbrauchende Person (in jeder Beziehung eingewoben) in besonderer um das Wohl des Missbrauchten besorgt. Dabei besteht eine Schädigungsabsicht seitens der Tatbegehenden mit einem körperlichen oder psychischen Ungleichgewicht zum Nachteil der Betroffenen mit Gefühlen von Hilflosigkeit und Ausgeliefertseins für den Betroffenen. 

Mobbingereignisse sind eine Verletzung des Grundrechts von Kindern auf Respekt, Sicherheit und körperlicher Unversehrtheit, sowie ein Aufwachsen ohne Gewalt. Ganz besonders für empathische Minderjährige die Augen- und Ohrenzeugen von Mobbingattacken sind, fühlen sich häufig ohnmächtig, da sie die Belastung und Verletzung der Opfer nachempfinden.

Beschädigung von Eigentum, ein zerbrochenes Geodreieck, ein verstecktes Arbeitsheft oder ein entwendetes Smartphone sind an Schulen an der Tagesordnung. Für das Opfer kann das sehr belastend sein. Auch Vandalismus gehört zum Schulalltag, der Reiz erwischt zu werden oder rebellisches Verhalten tragen dazu bei das Schulklos mit wasserfesten Folienstiften oder Fäkalien beschmiert werden.

Beziehungsgewalt, die soziale Ausgrenzung aus Gruppen kann bedeuten, das keiner mit einem spielen will oder als letztes im Sportunterricht gewählt zu werden. Auch, Lehrkräfte die Kinder in der Ecke oder vor den Klassenraum auf der Bank während der Unterrichtszeit sitzen lassen und Hausarrest. Auch Unterdrückung und Diskriminierung (u.a. Sexismus, Rassismus, Homophobie) ist soziale Gewalt.

Körperliche Peer-Gewalt, hier werden physische Schädigungen und Verletzungen, u.a. durch Schläge, Tritte, Würgen, Nötigung oder den Einsatz von Waffen, die Konsequenzen sind von Wunden über Traumata bis hin zum Tod.

Psychische Peer-Gewalt, das verbale Mobben erfolgt in der Familie, Nachbarschaft, Schule, Vereinen oder im Internet, sowie in Klassenchats, die oft mit dem Aussehen, der Sexualität und sozialer Akzeptanz in den Zusammenhang gebracht werden und gilt als sehr kindeswohlgefährdend. Konflikte zwischen Minderjährigen werden nicht mehr nur analog, sondern immer mehr in digitaler Form ausgetragen, was das Mobben erleichtert. Wissenschaftliche Studien belegen, dass in jeder Klasse minimal 1 bis 2 Minderjährige unter fortwährenden Cybermobbingattacken leiden. Auch die eigenen vier Wände bieten nach der Schule keinen Rückzugsort vor Mobbingattacken. 

Sexualisierte Peer-Gewalt zeigt oft andere Dynamiken als bei erwachsenen Tatbegehenden an. Sexuelle Kommentare, Übergriffe und Grenzverletzungen bis hin zu massiver sexualisierter Gewalt findet über DATE RAPE: ungewollte sexuelle Handlungen durch eine bekannte Person im Zusammenhang mit einer ansonsten einvernehmlich eingegangenen Verabredung mit Freunden, Partnern, sowie anderer Gruppen u.a. schulischer, sportiver Kontexte über digitale Räume (Partnersuchportale) statt. Zum Alltag von Heranwachseden gehören Explorationsspiele, blödes Anmachen, ungewollte Berührungen oder durch Überredung  erzwungene sexuelle Handlungen von Gleichaltrigen. Laut Studien sind heranwachsende Tatverdächtige insbesondere bei Sexualdelikten, die im Gruppenkontext stattfinden mit 60% der unter 21jährigen überrepräsentiert (Allroggen 2021).

Laut BKA sinkt die Jugendkriminalität. Was jedoch auffällt ist, das es einen deutlichen Anstieg der strafverdächtigen Kinder und 14 Jahren, mit sadistischen Gewalttaten unter Kindern, sogar bis zur Tötung, von 68.275 in 2021 auf 93.095 in 2022 an. Kinder sind in diesem Alter noch nicht strafmündig und können selbst für grausame Taten nicht belangt werden.

Gefährdung anderer im Schulalltag

Rollen die von Schülern, sowie von Fach-/Lehrkräften bei Gewalthandlungen eingenommen werden


testphase

Tatverantwortliche prüfen welche Personen sich als Opfer eignen und wie die Gruppe/Klasse darauf reagiert, wenn diese Person angegriffen wird. Während dieser Sensibilisierungsphase kann (Cyber-)Mobbing am besten verhindert werden. Kann sich die betroffene Person in der Testphase effektiv wehren und sich die Gruppe/Klasse sich vor das Opfer stellt und sagt das es so etwas in der Gruppe/Klasse nicht geben darf oder eine Fach-/Lehrkraft einschreitet, kann der Angriff schnell verhindert werden und es finden keine anderen in diesem Kontext statt. Lässt sich jedoch ein Opfer finden, bei welchem die Gruppe/Klasse kein Problem hat, dass es gemobbt wird oder sogar mitmacht, entwickelt sich die Konsolidierungsphase zu schwerwiegendem (Cyber-)Mobbing!

Konsolidierungsphase

Während dieser Phase positioniert sich jedes Mitglied innerhalb der Gruppe/Klasse. Es gibt potentielle Verteidigende, die das Geschehen beobachten und merken, dass das was geschieht ihren Werten widerspricht. Tatbegehende halten Ausschau nach Assistenten, die das gut heißen, was diese für ihre Bühne tun. Es gibt also eine Person die im Mittelpunkt des Konfliktes steht, es kommt zu regelmäßigen Auseinandersetzungen. Im besten Fall gibt es viele Verteidigende die mit Fach-/Lehrkräften einen Handlungsplan ausarbeiten, um einzugreifen! Werden Tatbegehende objektiv kritisiert und sichtbar thematisiert  ist ein Eingreifen auch während dieser Phase möglich!

Manifestierungsphase

Die ganze Gruppe/Klasse ist involviert, jeder weiß von den herrschenden Konflikten, das Ausgrenzen einer Person bestimmt den Alltag von Beteiligten, sowie Im schlimmsten Fall auch für das Opfer. Stellt eine gemobbte Person ihr Selbstbild infrage und hat sie die zugeschriebene Rolle (Opfer) internalisiert, liegt bereits eine Veränderung in der Persönlichkeit vor. Ohne externe Hilfe ist die Auflösung dieser Situation kaum noch möglich, denn auch Fach-/Lehrkräfte sind gewollt oder ungewollt involviert!


Soweit der Einsatz von Erziehungsmaßnahmen nicht zu einer Konfliktlösung geführt hat oder von einem Einsatz abgesehen werden kann, da keine Aussicht auf Erfolg besteht, u.a. bei einer Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Unterrichts- und Erziehungsarbeit, u.a. durch mehrfach unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht oder der Gefährdung anderer im Schulalltag, kann die Schule nach dem Schulgesetz eine Ordnungsmaßnahme treffen.

 

Erziehungsmaßnahmen

  1. erzieherisches Gespräch mit dem Schüler
  2. gemeinsame Absprachen, auch Verträge
  3. mündlicher Tadel
  4. Eintragung ins Klassenbuch + Hausaufgabenheft
  5. Wiedergutmachung des angerichteten Schadens
  6. stundenweises Umsetzen in eine andere Klasse
  7. vorübergehende Entziehung von Gegenständen
  8. Nachbleiben, nach Information der Eltern
  9. sofortiges Telefonat mit den Eltern
  10. 1maliger Ausschlug von schulischer Veranstaltung
 
 

Schülerakte

 

Nach dem Berliner Schulgesetz sind bestimmte Informationen über Schüler im Schülerbogen, in einer Schülerkartei, im Klassenbuch und in der Schülerakte schriftlich festzuhalten.

In der Schülerakte sind allgemeine personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, auch ärztliche Stellungnahmen,  Vorkommnisse, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Klassenbucheinträge, Schulversäumnisanzeigen dokumentiert.

 
 

 Ordnungsmaßnahmen

  1. schriftlicher Tadel/Verweis
  2. Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu 10 Schultagen (inkl. Nr.1, entscheidet die Klassenkonferenz unter Leitung der Schulleitung. Vor der Entscheidung sind die Eltern anzuhören. Die in der Klassenkonferenz gewählten Schüler- und Elternvertretungen nehmen an der Klassenkonferenz nur teil, wenn die Eltern des von der Ordnungsmaßnahme betroffenen Schüler dies wünschen.)
  3. Umsetzung in eine Parallelklasse oder eine andere Unterrichtsgruppe (entscheidet  die Gesamtkonferenz, bei Oberstufenzentren die Abteilungskonferenz der Lehrkräfte)
  4. Überweisung in eine andere Schule desselben Bildungsgangs 
  5. Entlassung aus der Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist. (inkl. Nr. 4 entscheidet die Schule nicht selbst, wird von der Schulaufsichtsbehörde getroffen)
 

Risikoanalyse bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung


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Verhaltensbeobachtungen
Vorfälle sind zu dokumentieren, was (Ereignis) ist wann (Datum/Uhrzeit), wo (Ort) und mit wem (Opfer/Täter) passiert und wer (Zeugen) sah es?
Beratung im 4 Augen-Prinzip
Fachpädagogische Reaktionen können durch eigene Ängste und Absichten emotional reaktiviert werden (Reflektion).
Kinderschutzmeldung
Spätestens ab Stufe 7 auf einer Skala von 0 bis 10 wird die Leitung, das Krisenteam und im Akutfall die Polizei informiert.

Challenges auf TIKTOK, YouTube & Co.

Online werden Minderjährige immer häufige mit Mutproben konfrontiert, bei denen sich die Teilnehmenden filmen lassen. Über Videoplattformen teilen sie ihre Videoclips und hoffen auf Likes und damit auf Anerkennung. Diese gestalten sich von harmlosen Herausforderungen bis hin zu einer riskanten Challenge, die schwere gesundheitliche Folgen haben oder zum Tode führen.

Null-Toleranz gegen jede Gewalt


Wichtig ist, Gewalt unter Minderjährigen präventiv zu begegnen, bevor diese bekannt werden. Ziel ist die Klasse zu stärken und das Wohl aller im Kontext Schule zu fördern:

  Bei Bekanntwerden von Gewalt wird die Gruppe/Klasse über grundlegende Mechanismen und Konsequenzen aufgeklärt (Psychoedukation). Austausch und Feedback bei konkreten Konflikten ansprechen und lösen.  
  Sensibilisierung für eigene Bedürfnisse und die anderer, gemeinsame Ziele formulieren. Mit der Etablierung von positiven Normen und Werten kann ein soziales Unterstützungssystem aufgebaut werden.  
  Sich auspowern und austoben bei Anspannung (Wut) passt in sportliche Aktivitäten. Solange Grenzen klar kommuniziert werden und alle sich einig sind, was für wen in Ordnung ist, tut es allen in der Gemeinschaft gut.  
  Durch gemeinsames Meistern von Herausforderungen werden Zusammenhalt und Vertrauen gestärkt. Das Verständnis für Gruppenprozesse ist mit kritischer Reflektion möglich und löst Konflikte.  

Präventionsarbeit, Medien- und Sexualpädagogische Konzepte zählen zu den effektivsten Ansätzen um Gewalt an und von Minderjährigen frühzeitig zu erkennen, um diese rechtzeitig beenden und Resilienz gegen Gewalt zu entwickeln. Mit diesem gesundheitspräventiven Wissens sind Kinder weniger gefährdet Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden, altersadäquat können sie Handlungen und Körperteile benennen, was das Aufdecken von Übergriffen erleichtert.

Umgang mit Fremden
 1stündige Veranstaltung
Klassenstufe 1
Die Große Nein-Tonne
1stündige Veranstaltung
 Klassenstufe 2
Mein Körper gehört mir
 3stündige Veranstaltung
 3./4. Klassen

Trau

Dich

 1stündige Veranstaltung
5./6. Klassen
Anti-Gewalt-Training
3stündige Veranstaltung
 Klassenstufe 5
Cybermobbing + Medien
 3stündige Veranstaltung
 Klassenstufe 6

Strafrechtlich relevante Hinweise



  • Fortdauernde Belästigung im Wege der Telefonkommunikation oder eines Computersystems - Cybermobbing oder Hass im Netz
  • Körperverletzung, schwere
  • Nötigung
  • Pornographische Darstellung Minderjähriger
  • Raub
  • sexuelle Belästigung
  • sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person
  • Vergewaltigung

Institutionen als einladende Orte zur Bewährung und Erprobung, als ressourcenorientierter Raum zur Entdeckung von Möglichkeiten und Potentialen, als Orte an denen Fehler gemacht werden dürfen, zielsensibel Dinge ihrer Selbst willen zu erproben und deshalb gut gestaltet, werden zu Orten von Zukunftswerkstätten.

Tipp: Ausbildungen des WTGK

Positive Führung
Positive Führung
Zertifizierung: ISEF
Zertifizierung: ISEF
Körpersprache
Körpersprache
Fachkraft für Prävention
Fachkraft für Prävention