Institutioneller Missbrauch und Gewalt

In den 1990er Jahren drangen weltweit schwerwiegende Gewaltvorfälle in öffentlichen und religiösen Einrichtungen, die mit der Betreuung und Erziehung von Kindern beauftragt waren ins öffentliche Interesse. Auch in Internaten, Schullandheimen und in Wohngruppen gab es solche Vorfälle, in denen das Personal Gewalt und Machtmissbrauch an Schülern ausübte oder durch fehlende Sensibilität und mangelnde Aufsicht Gewalt an Minderjährigen nicht erkannte und beendete. 

Diese Form der körperlichen, seelischen und sexualisierten Gewalt an einem Kind, die durch eine erwachsene Autoritätsperson in einem institutionellem Setting, wird als institutionelle Gewalt bezeichnet. Die Häufigkeit von institutioneller Gewalt scheint über verschiedene Institutionen, Länder und Personengruppen sehr hoch zu sein (Witt 2019).

Als besonderes problematische Charakteristika gelten der Macht- und Autoritätsmissbrauch seitens der Täterinnen und Täter, die eigentlich für das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen verantwortlich sind, die systemische und multiple Ausübung von Gewalt durch ritualisierte Demütigungshandlungen mit toleranzorientiertem Nicht-Beenden von Übergriffen durch Minderjährige an Minderjährigen.

Betroffene sind oft Mehrfachtraumatisierungen ausgesetzt und leiden an erheblichen Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit und der Funktionsfähigkeit. (Lueger-Schuster 2018)

Ende des Schuljahres 2024/2025 hat jede Schule ein Schutzkonzept

Gewalt, Vernachlässigung und sexuelle Übergriffe sind unangenehme und tabuisierte Themen, die sehr oft Überforderung und Hilflosigkeit auslösen. Zwischen der Dunkelziffer tatsächlichen Gewalterlebens in der Kindheit und den aufgedeckten Fällen, die in den Kinderschutzzentren, bei der Kinder- und Jugendhilfe oder über polizeiliche Anzeigen bekannt werden, besteht nach wie vor eine sehr hohe Diskrepanz.

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bedeutet immer eine Gefährdung des Kindeswohls, d.h. Heranwachsende sind in ihrer Entwicklung, bei ihren Rechten und ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt. Kindeswohlgefährdung und Gewaltvorfälle können überall im Kontext der Bildung und Freizeit vorkommen. Am häufigsten tauchen diese jedoch im Nahbereich der Kinder in familiären oder sozialen Kontexten.

Jede Einrichtung soll ein Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche, Fach- und Lehrkräfte, Honorarkräfte, Ehrenamtliche sicher und vor Gewalt zusammenarbeiten und sich entwickeln können. Die Verantwortung tragen alle beteiligten Personen im institutionellem Kontext gemeinsam. Die Grundsätze dafür sind in einschlägigen gesetzeskonformen Bestimmungen sowie in der Schulordnung 2024 geregelt, welche beinhaltet, dass alle Schulen bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 ein Schutzkonzept erstellen müssen.

Ziele eines Kinderschutzkonzeptes:

  • Gewaltrisiken für Kinder und Jugendliche und aller beteiligten Personen werden minimiert.
  • Das Personal wird geschützt: Klare Regeln für das Verhalten gegenüber (Vorgehensweise und Verantwortlichkeiten sind bekannt) und von  Kindern und Jugendlichen sind vereinbart. (Personalverantwortliche können nachweisen, dass für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitenden erforderliche Maßnahmen gesetzt wurden)
  • Der institutionelle Standort wird öffentlich wahrgenommen, welcher den Schutz aller beteiligter Personen ernst nimmt. 
     
   Step 1: Initiieren + einbeziehen  
     
  Unterstützung des Trägers  
  Gesamtbeschluss des Teams  
  Gesamtelternvertretung  
  Finanzierungsrahmen  
     
     
  Step 2: Analysieren  
     
  Kinderschutzordner sichten  
  Tagesablaufstruktur überprüfen  
  Regeln auf Tauglichkeit prüfen  
  Arbeitsansätze erfassen  
     
     
  Step 3: Ziele definieren  
     
  Kinderrechte  
  Literaturrecherche  
  Fortbildung + Fachberatung  
  Fragebögen für Eltern + Schüler  
     

     
   Step 4: Koordinieren  
     
  Beschlüsse verwirklichen  
  Qualifizierungsmaßnahmen  
  Öffentlichkeitsarbeit  
  Workshops Verantwortlicher  
     
     
   Step 5: Eltern informieren  
     
  Gesamtelternvertretung  
  Veränderungen bekanntmachen  
  Schutzkonzept vorstellen  
  Schutzkonzept veröffentlichen  
     
     
   Step 6: Evaluieren  
     
  Schutzkonzept auswerten  
  Schutzkonzept verändern  
  Schutzkonzept überarbeiten  
  Schutzkonzept aktualisieren  
     

Kinderschutz verlangt nach Interventionen und Unterstützung

Vermehrt kommt es auch in Kindernotdiensten zu Polizei- und der Rettungsdiensteinsätzen wegen Drogenmissbrauch, suizidalem Verhalten, körperlicher Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Fachkräfte.

Für traumatisierte Neugeborene, Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige ein ungesicherter Lebensort mit Flachbacks, Tagträumen und Triggern. Sie erfahren an 300 anstatt 3 Tagen, dass sie sich nicht binden und zeitnah Perspektiven mit Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe lösungs- und zielorientiert entwickeln können.

Das führt dazu, dass Kinder, Jugendliche und junge Volljährige kein adäquates Hilfeangebot von der Kinder- und Jugendhilfe bei diagnostizierter Kindeswohlgefährdung erhalten, da bundesweit bedarfsorientierte Anschlussmaßnahmen fehlen. Freie und öffentliche Träger nehmen keine traumatisierten Minderjährige und junge Volljährige die einen komplexen Hilfebedarf mit gewalt- und sexualdelinquentem Verhalten auf.

Beim Erkennen und Vorbeugen von Kindeswohlgefährdung spielen Fach- und Lehrkräfte eine wichtige Rolle, sie bringen viel Zeit mit den Kindern und werden meist zu Vertrauenspersonen. Angemessenes Handeln ist meist eine Herausforderung im institutionellem Kontext. Einerseits wird im privaten Bereich von Familien und/oder in Institutionen eingegriffen und es können eigene Unsicherheiten und ein Gefühl von Überforderung eintreten. Andererseits muss diese besondere Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden, um ihnen durch die gesetzlichen Handlungsschritte, im Hinblick auf die Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung zu beachten und nicht noch mehr Schaden und Leid zuzufügen.

Kinderschutz kann niemals von einem allein aus dem professionellen Helfersystems hergestellt werden, es kooperieren und vernetzen sich immer verschiedene beteiligte Berufsgruppen unterschiedlicher institutioneller Kontexte. Unabdingbar sind hier die Transparenz des eigenen Handels und ein differenziertes Wissen um die eigenen und die anderer Schwerpunkte mit den Grenzen der beruflichen Kompetenz. Präventiver Kinderschutz kann nur durch ein sinnvolles und kindeswohlzentriertes Zusammenspiel von den jeweiligen Hilfe- und Versorgungsleistungen gewährleistet werden.

Missbrauchsabbildungen mit erhöhter Aggressionsbereitschaft


Wissenswertes



Stärken stärken, schwächt Schwächen.

Unbekannt

Tipp: Ausbildungen des WTGK

Positive Führung
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Zertifizierung: ISEF
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Körpersprache
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Fachkraft für Prävention
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