Vernachlässigung

Vernachlässigung ist eine passive Form von Gewalt, die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung, das beinhaltet die mangelnde Versorgung, die Nicht-Betreuung und das Vergessen und Vorenthalten von Pflege und Unterstützung.

Das geschieht meist unbewusst durch Unwissenheit oder mangelnde Einsicht, jedoch auch aktiv und aus bewusster Absicht heraus werden bestimmte verschiedene Grundbedürfnisse verweigert.

Täter-Opfer-Spirale

Emotional durch fehlende


  • Aufsicht inner-/außerhalb des Wohnraumes 
  • Geborgenheit, Wärme und Wertschätzung
  • emotionale, geistige, soziale Entwicklung (Förderung und Kontrolle)
  • Schulbildung und Selbstdisziplin

Kognitiv durch fehlende


  • Anleitung zu Spiel und Leistung
  • Emotionale Interaktion
  • Erzieherische Einflussnahme
  • Förderliche Bewegung
  • Kommunizierte Sprache
  • Reaktion auf unangekündigte Abwesenheit

Körperlich durch fehlende


  • feste und flüssige Nahrungszufuhr
  • Schutzmaßnahmen in und außerhalb der Wohnräume
  • medizinische Versorgung
  • hygienische Wohnverhältnisse
  • witterungsangemessene Kleidung

Kindeswohlgefährdende Hinweise


Schwache Eltern-Kind-Beziehung, die Minderjährigen fühlen sich einsam und vernachlässigt. Wohlhabende bekommen fast alles ohne dafür etwas Leisten zu müssen und haben Probleme enge Beziehungen aufzubauen, sowie zu pflegen.

Soziale Probleme mit Gleichaltrigen, die nicht die selben Chancen und Möglichkeiten haben, lässt kaum den Aufbau von Beziehungen zu, um sich erfolgreich in die Gesellschaft integrieren zu können.

Eine psychische Vernachlässigung durch nicht altersgemäßen und unkontrollierten inhalt- und zeitlichen Medienkonsum. Insbesondere der Konsum von altersinadäquaten, gewalttätigen und pornographischen Medieninhalten. Verbunden mit dem Nichtreagieren von Erwachsenen auf digitale und psychische Gewalt.

Risikofaktoren plus ICD-10 Diagnosen


  • Störungen in der Persönlichkeitsentwicklung

Tatbestände, die strafrelevant sein könnten


  § 196 StGB Vereitelung behördlich angeordneter Erziehungsmaßnahmen
  §  199 StGB Vernachlässigung der Pflege,  Erziehung oder Beaufsichtigung

Tipp: Ausbildungsevents des WTGK