Vernachlässigung ist eine passive Form von Gewalt, die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung, das beinhaltet die mangelnde Versorgung, die Nicht-Betreuung und das Vergessen und Vorenthalten von Pflege und Unterstützung.
Das geschieht meist unbewusst durch Unwissenheit oder mangelnde Einsicht, jedoch auch aktiv und aus bewusster Absicht heraus werden bestimmte verschiedene Grundbedürfnisse verweigert.
Täter-Opfer-Spirale
Schwache Eltern-Kind-Beziehung, die Minderjährigen fühlen sich einsam und vernachlässigt. Wohlhabende bekommen fast alles ohne dafür etwas Leisten zu müssen und haben Probleme enge Beziehungen aufzubauen, sowie zu pflegen.
Soziale Probleme mit Gleichaltrigen, die nicht die selben Chancen und Möglichkeiten haben, lässt kaum den Aufbau von Beziehungen zu, um sich erfolgreich in die Gesellschaft integrieren zu können.
Eine psychische Vernachlässigung durch nicht altersgemäßen und unkontrollierten inhalt- und zeitlichen Medienkonsum. Insbesondere der Konsum von altersinadäquaten, gewalttätigen und pornographischen Medieninhalten. Verbunden mit dem Nichtreagieren von Erwachsenen auf digitale und psychische Gewalt.
§ | 196 | StGB | Vereitelung behördlich angeordneter Erziehungsmaßnahmen | |
§ | 199 | StGB | Vernachlässigung der Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung |