Macht ist undurchsichtig und das ist gefährlich!

Strukturelle GEWALT: Das Gewaltmonopol

Religion/Ideologie + Wissenschaft/Recht + Medien + Erziehung

Akzeptanz > Rollenbilder > Scham


Von struktureller Gewalt wird gesprochen wenn der Staat mittels seiner Organe, Institutionen mit seinen Verfahren sowie über die Art und Weise der Bevorzugung oder Benachteiligung von Gruppen nur einseitig die Interessen bestimmter Teile der Gesellschaft vertritt und andere Interessen diskriminiert. Das Monopol physischer Gewaltsamkeit hat ausschließlich der Staat inne, die innere Souveränität des Staates wird von keiner anderen Macht in Frage gestellt. (Dietz 2020)

Macht ist ein politisch-soziologischer Grundbegriff, der für Abhängigkeits- und Überlegenheitsverhältnisse benutzt wird, für die Möglichkeiten der Machthabenden, ohne Zustimmung, gegen den Willen oder trotz Widerstandes anderer die eigenen Ziele durchzusetzen und zu verwirklichen.

Macht kann von Personen, Gruppen, Organisationen (Parteien, Verbänden, Behörden) beziehungsweise vom Staat ausgeübt werden oder von gesellschaftlichen (wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen, kulturell-religiösen geprägten) Strukturen ausgehen. Demzufolge wird zwischen persönlicher und sozialer Macht, sowie Macht-Strukturen unterschieden.

Entsprechend ihrer (sozialen) Entwicklung verfügen alle Gesellschaften über unterschiedliche (persönliche, soziale, anonyme) Machtpositionen.

Machtverhältnisse beschreiben immer zweiseitige (Austausch-)Verhältnisse, bei denen eine Seite über (mehr oder weniger) Macht verfügt (Belohnung oder Bestrafung) und Einfluss nehmen kann (Anreize, Wissen) und die andere Seite dies (positiv) akzeptiert, keinen Widerspruch erhebt beziehungsweise nicht gegen die Ausübung der Macht unternimmt oder zur Duldung oder Befolgung gezwungen wird.

Probleme der Macht-Ausübung können dadurch verstärkt werden, das keine persönliche Zuordnung der ausgeübten Macht mehr möglich ist, weil Macht anonym (aufgrund wissenschaftlich-technischer Strukturen und Sachzwänge) ausgeübt wird.

Da Macht ein generelles Phänomen sozialer Gemeinschaften ist, bleibt es eine dauerhafte Aufgabe MISSBRAUCH von Macht zu verhindern. 

Entwickelt wurde für die politische Praxis:

  1. durch institutionelle Beschränkungen: durch Gewalteneinteilung/Gewaltenverschränkung, Rechtsordnung, zeitliche Begrenzung
  2. das sozial-politische Prinzip der Gegenmachtbildung: Checks und Balance und das Prinzip der Öffentlichkeit (Information, Transparenz, öffentliche Auseinandersetzung) freiwilligen Verzichts auf 
  3. vertragliche und rechtliche Formen auf Ausübung oder Nutzung vorhandener Macht (zwischen Staaten) 

Können Machtverhältnisse auf Dauer errichtet werden und prägen sie entsprechende soziale Regeln und Ordnungen, wird dies sozialogisch als legitime Macht-Ausübung/Herrschaft verstanden. (Dietz 2020)

Kulturelle GEWALT: Die Machtposition

Inhumanität > Ungleichheit > Unterdrückung

Angriffe auf junge/alte weibliche/männliche/diverse Menschen 


Ideelle Gewalt, kultureller Missbrauch findet gegen Kinder, Jugendlichen und Erwachsene in allen Berufsgruppen, Arbeits- und Freizeitbereichen statt, hier war fast jeder Siebte bis Achte von sexualisierter Gewalt betroffen. Cybermobbing, Stalking, sexuelle Belästigung, körperliche Gewalt, auch Vergewaltigungen in Gruppen gehören heute auch zum digitalen Berufsalltag von Schulen in Deutschland für jede 3. Frau und jeden unmännliche Mann auch für Lesben, Schwule, Transsexuelle jeder Gesellschaftsschicht, Kultur, Nationalität und jeden Alters.  

Verlassen Menschen ethische Prinzipien, begehen sie Machtmissbrauch. Macht kann ohne nachvollziehbare ethisch vertretbare Begründung ausgeübt werden, mit einer ausschließlich subjektiven Begründung wie "Der Zweck heiligt die Mittel". Eine demonstrierende, dominante und kontrollierte Gewaltform im Arbeits-, Schul-, und Privatleben, ausgeübt auch in digitalisierter Form über Beleidigungen, Verleumdungen, sowie geposteter Nacktfotos im World Wide Web. 

Personale GEWALT: Das Machtverhältnis

Täter-Opfer-Beziehung

Familie: Kind/Partner + Gemeinschaft: Bekannte/Fremde/Vereine


Existentielle Begegnungsmuster: Subjekt zu Subjekt

Das Selbstbestimmungsrecht des anderen wir erkannt und vollständig akzeptiert. Zugleich startet die eigene Selbstbestimmung bei Null. Die Rolle definiert jeder für sich selbst, diese wird erst im Verlauf der Interaktion erkennbar und wird gegebenenfalls immer wieder neu ausgerichtet.

Auch wenn partnerschaftliche Beziehungen als existentielle Beziehungen beginnen, was im Glück der Verliebtheit gefeiert wird, schleichen sich funktionelle Elemente von Objekt zu Objekt ein.

Funktionelle Begegnungsmuster: Objekt zu Objekt

Die Selbstbestimmungsrechte der Beteiligten wird bereits bei Beginn der Beziehung als abgeschlossen betrachtet. Jeder ist spannungsfrei mit der Rolle einverstanden, die er im Verlauf der Beziehung übernimmt. Die Rollenfestlegung  bleibt jedoch offen. Beide sind bereit von der Objekt-Objekt-Beziehung festgelegten Rollendefinition in die auf die existentielle Subjekt-Subjekt-Beziehung zu wechseln, wenn einer der Beteiligten den Anspruch erhebt, seine Rolle neu zu bestimmen.

Auch wenn das Verhältnis rein funktionell in der Beziehung ist, kann es jederzeit in ein existentielles Begegnungsmuster wechseln.

Im Beziehungsalltag gibt es:

  • Ehrgeizige Eltern wollen, dass aus ihren Kindern etwas BESSERES wird. Das scheinbar von den Eltern geförderte Kind, wird tatsächlich für das Geltungsbedürfnis der Eltern eingespannt.
  • Überbehütende Eltern, schützen ihre Kinder vor der kleinsten Gefahr. Sie drängen dem Kind ständig etwas zu essen auf ohne nachzufragen, wie es dem Kind geht. Helikoptereltern zweifeln nicht an der Perfektion ihrer Elternschaft.
  • Geltungsbedürftige Mütter, für sie zählt insbesondere, das ihr Lebenspartner Karriere macht und sie in den Augen neidgelber Frauen als Gewinnerin dasteht. 
  • Geltungsbedürftige Väter, denen das eigentliche Wohlergehen ihrer Lebenspartnerin egal ist. Hauptsache ist das sie scharf aussieht und das seine Konkurrenten charmant lächeln, wenn sie sie an in ihrer Seite haben.
  • Elternteile (MISS SOFIE *1873 - 90jährig in 1963 DINNER FOR ONE) wählen auch 61Jahre später, einen eher "blasserscheinenden"  Lebenspartner, der si gerne bedient und bewundert. 

Missbräuchliches Begegnungsmuster: Subjekt zu Objekt 

Bei der Missbrauchsbeziehung wird das Selbstbestimmungsrecht des Objekt ignoriert, um die Befriedigung eigener Bedürfnisse zu erzwingen. Der Missbrauchte wird nicht als ebenbürtiges Subjekt betrachtet, sonders als reines Objekt, dessen Anspruch , über die eigene Rolle in der Interaktion zu entscheiden, übergangen wird. Übergangen werden kann das Selbstbestimmungsrecht obwohl sie/er mehr oder weniger deutlich dieses angemeldet hat, weil sie/er alters- oder krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, es eigenständig zu vertreten. Der zugefügte Schaden des Missbrauchten wird billigend in Kauf genommen oder ist ein Teil der Bedürfnisbefriedigung dessen der missbraucht wird.

Fachlich umstritten ist der Begriff Missbrauch, da dieser einem nahelegen würde, es gäbe einen legitimen Gebrauch von Minderjährigen, Heranwachsenden und Erwachsenen. Im allgemeinen wird der Begriff sexueller Missbrauch von Betroffenen, Medien sowie im Strafgesetzbuch verwendet, meint jedoch damit die strafbaren Formen von sexueller Gewalt. Die Fachpraxis spricht von sexueller Gewalt bei einer Gewalthandlung die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird, sowie von sexualisierter Gewalt bei Taten wo Sexualität benutzt wird, um Gewalt auszuüben.  

Wird der Schaden des Opfers aktiv angestrebt, ist von einer besonders schweren Psychopathologie des Tatbegehenden auszugehen.

In vielen Beziehungen kommen missbräuchliche Elemente vor. Der andere wird ungefragt in eine hineinmanipulierte Position zu einem bestimmten Werkzeug und um sein Selbstbestimmungsrecht gebracht. 

Kommt es wegen einer eigegangenen Beziehung im beruflichen Kontext zu Vor- oder Nachteilen in einem Über- oder Unterordnungsverhältnis wird diese im Kopf als Machtmissbrauch interpretiert, was kein Fall für die Staatsanwaltschaft ist. In der Beziehungsbiographie der beteiligten Personen kann auch eine Umarmung völlig normal sein, wenn diese sich kennen und das zur Beziehungsqualität gehört.

Strafrechtlich relevant kann sein, wenn eine Beziehung so ungleich verteilt ist, dass man sich fragen muss, ob der Unterlegene überhaupt einen freien Willen haben kann? So wie eine sexuelle Beziehung zwischen Gefängnispersonal und Gefangenen, sowie zwischen Schulpersonal und Schülern.

Stufengrade der Schädigung


3 bis 8 jährige Kinder zeigen bei Handlungen mit sexuellem Charakter, Störungen des Sozialverhaltens, je

  • größer der Alters-, Generations-, Geschlechterunterschied ist.
  • größer die verwandtschaftliche Nähe ist, sexuelle Übergriffe von Autoritäts- und Vaterfiguren werden als besonders gravierend eingestuft.
  • jünger und weit entwickelt das Kind zu Beginn des Missbrauchs ist.
  • länger der Missbrauch dauert.
  • mehr Gewalt angedroht und angewendet wird.
  • vollständiger die Geheimhaltung ist.
  • weniger sonstige schützende Vertrauensbeziehungen, etwa zur Mutter oder Vater, Geschwister, Gleichaltriger oder Fach-/Lehrkräfte.

Selbstkundgabe: Die Macht-Ausübung

Autoaggression > Bilanzsuizid > Tötung

Beißen/Ritzen/Verbrennen . Haare drehen/ausreißen . Adipositas/Bulimie


Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass bereits 1.000.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland sexuelle Gewalt erfahren haben oder mussten. Das sind minimal 1 bis 2 Kinder in jeder Schulklasse. Eine präzise Datenerhebung ist aufgrund der Dunkelziffer nicht möglich, die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst nur die Fälle, die angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden. 

Gewalt entsteht nicht aus dem Nichts, sondern stufenweise, beginnend mit Grenzverletzungen und Übergriffen bis hin zu strafrechtlich relevanter Gewalt. Enders 2011

Grenzverletzungen


Gelten als Vorstufe von Gewalt, eine Verhaltensweise, die unbeabsichtigt oder aus Versehen in Folge fachlicher oder persönlicher Defizite die Grenzen anderer verbal, nonverbal oder körperlich überschritten werden.

Kultur der Grenzverletzungen

 

In der ein oder anderen Organisation/Institution wird diese alltägliche Kultur nicht wahrgenommen sondern toleriert, u.a.

  • abwertende Bemerkungen
  • flirtende Verhaltensweisen
  • grenzwertige Rangeleien/Raufereien
  • missachten der Intimsphäre / Recht am eigenen Bild
  • offensives freizügiges Kleiden
  • versehentliches Berühren von Busen / Penis

Gewalthandlungen passieren meist nicht direkt am Standort Schule, sichtbar werden hier kontextbezogene Ereignisse mit Mutproben, Schlägen und Tritten, Sprengstoffen und Waffen

Gewalt wird von der WHO als Drohung und Verhaltensweisen mit der Absicht oder Inkaufnahme, zu schädigen, die sich gegen Personen (gegen andere oder sich selbst) oder Objekte richtet, definiert.

Gewalt erfolgt meist durch körperlichen Einsatz und/oder psychische (seelische) und verbale oder digitale Mittel und verursacht körperliche und/oder psychische Verletzungen. Die unterschiedlichen Gewaltformen treten selten isoliert, sondern oft in Kombination auf, u.a. ist körperliche und sexualisierte Gewalt auch immer mit psychischer Gewalt verbunden.

Übergriffe


Häufige massive Grenzverletzungen die nicht zufällig, bewusst, geplant  und gezielt die eigenen Bedürfnisse oder Interessen nach Bevorzugung,  Macht, sexueller Befriedigung auf Kosten anderer zu verfolgen.

Kultur der Grenzüberschreitungen

 

Übergriffiges Verhalten orientiert sich meist nicht an den Grundbedürfnissen eines Kindes fokussierte Haltung eines Kindes, pädagogisches Unvermögen mit dem fehlenden Bewusstsein über die meist lebenslangen Auswirkungen bei pädagogischem Unvermögen mit dem fehlenden Bewusstsein über die meist lebenslangen Auswirkungen bei 

  • Abwertungen und Demütigungen
  • intime körperliche Nähe
  • Nicht-Beenden von Mobbing
  • psychisches Unterdrucksetzen
  • sexualisierte Äußerungen und Gesten
  • sexuell getönte Zärtlichkeiten von Autoritätspersonen
  • unbesprochenes Tolerieren von Schubsen und Erpressen

Gewalthandlungen


Notwendig zum Schutz des Kindes sind klare Konsequenzen mit dem Verweis auf die Schulordnung / Kinderrechte, sowie die dienst-/ arbeits- und strafrechtliche Klärung.

Melde- und anzeigepflichtige Gewalt

  • Belästigung und Nötigung
  • gefährliche Drohung
  • Kinderprostitution
  • Körperverletzung und Quälen
  • sexuelle Gewalt (Missbrauch)
  • schwere Vernachlässigung
  • Stalking
  • Vergewaltigung
  • Verschicken von Nacktfotos/Videos

Die Tiefen Wurzeln von Gewalt


Gewaltübergriffe kommen in unterschiedlichen Verhältnissen zwischen Betroffenen und Ausübenden vor. Unerheblich im Bezug auf die Auswirkungen für Betroffene ist, ob die gewaltausübende Person bewusst oder ungewollt handelt. Diese schreiben sich in unserem Gehirn ein, ein Risikofaktor für viele psychische Störungen in Raum und Zeit.

                         
                         
                         
          Aggressivität  Alpträume Apathie          
          Bindungsängste Depressionen  Dominanzstreben          
          Erinnerungsbilder  Essstörungen Gedankenkarussells          
          Identitätsstörungen Mutproben  Opferbereitschaft          
           Partnerprobleme Pornografie   Prostitution          
           Rückzug  Schamgefühle Schlafstörungen          
          Schlafstörungen   Schuldistanz Schuldgefühle           
          Selbstakzeptanz  Selbstaufgabe Selbstgefährdung          
           Selbstverletzung Selbstwahrnehmung  Selbstzweifel          
           Selbstzweifel Sexvermeidung Suchtprobleme          
           Suizidalität Tötungsfantasien Weglaufen           
                         
                         
                         

Grundsätzlich hat unser Gehirn mit 100 Milliarden Nervenzellen, die sich schätzungsweise 300 Billionen Mal neuronal verknüpfen und ist damit die Schaltzentrale unseres Gedächtnisses. Es hat Flucht- und Kampfreaktionen in Gedanken, Bewegungen (Antriebsfeder) und Sinneseindrücken (sensorische Feldern) mit einer 2 bis 2,5%tigen Neandertaler-DNA gespeichert, als diese noch zum Überleben der Menschen waren.

Bei positiv vermittelten Lerninhalten bilden sich neue Nervenzellen und das neuronale Netzwerk wir dichter und größer. Unsere Denkzentrale schaltet in der Regel in 18 bis 245 Tagen auf Autopilot, wenn eine Verhaltensweise zur Routine wird. Widerstandskompetente Menschen die traumatische traumatische Ereignisse erlebt haben, erkranken nicht.

Das Erleben von psychischer Gewalt (emotionale Misshandlung) kann gerade bei Kindern die Hirnstrukturen schädigen. Der Hippocampus (Angst- + Alarmcentrum), der wichtig für unsere EMOTIONSREGULIERUNG (Kampf oder Flucht) und die GEDÄCHTNISBILDUNG ist, besitzt besonders viele Rezeptoren für das Stresshormon CORTISOL 

Erleben Kinder dauerhaft STRESS, kann das toxische Folgen haben für das ANGST- UND ALARMZENTRUM (Hippocampus), das kann zur Folge haben das es nicht mehr wächst und kleiner bleibt mit einer erhöhten Reaktivität (Flashbacks).

Ereignisse während der Schwangerschaft, insbesondere der Konsum von psychoaktiver Substanzen der Kindesmutter, sowie von gemachten Gewalterlebnissen oder in der Kindheit vernachlässigt worden zu sein, werden ebenfalls mit einem erhöhten Aggressionsrisiko in Verbindung gebracht. 

Der besonders ausgeprägten Hang zu Gewalt kann aus durch bestimmte Genvarianten mit verursacht werden. Die bisher neurowissenschaftlich erfassten Varianten beeinflussen die Botenstoffe (Neurotransmitter) im Gehirn, die an der Entstehung und Verarbeitung von Emotionen im Angst- und Alarmzentrum (Hippocampus) beteiligt sind. 

Bevor es überhaupt zu Gewalt kommt, entscheidet unsere DENKZENTRALE (Präfrontaler Cortex) ob die Handlung das geeignete Mittel zur Bewältigung der aktuellen Lage ist, oder ob der Einsatz eher negative Folgen hat.

Die Grenzen meiner Sprache bedeuten

die Grenzen meiner Welt. Wittgenstein 1989 - 1951