Strategien von Tatbegehenden

Nationale und internationale Studien belegen, dass körperlich, geistig, seelisch, besonders kleine und hörbeeinträchtigte, behinderte Kinder und Jugendliche häufiger von sexuellen Übergriffen und sexualisierter Gewalt in der Familie, in der Kindertagesstätte, in der Schule und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Vereine betroffen sind.  Verbale Belästigungen, sexuelle Berührungen, exhibitionistische Handlungen, Masturbationen, sowie orale, anale Vergewaltigungen von Babys, Kleinkindern, Kindern, Pubertierenden und jungen Erwachsenen sind die häufigsten Formen der sexuellen Gewalt.

Nach dem Arbeitsplatz wird gezielt gesucht und jede Gelegenheit mit potentiellen Opfern in Kontakt zu treten. Um die Spuren ihres Machtmissbrauchs gezielt zu verwischen richten Täterinnen und Täter ihre Strategien gegen mehrere Personen oder ganze Personengruppen. Betroffene Minderjährige, deren Bezugs- und Vertrauenspersonen, sowie deren soziales Umfeld werden durch geschicktes Verdrehen von Tatsachen verunsichert und verwirrt. Dabei können sich die Handlungen ebenso gegen Mitarbeitende und Führungskräfte der Institution und des Trägers richten. 

Viele Täterinnen und Täter gehen soweit, dass sie andere Minderjährige mit einbeziehen, die das beobachtete gewalttägige Verhalten verharmlosen und dadurch die Haltung der Tatbegehenden übernehmen. Das führt dazu, dass betroffenen Opfern nicht geglaubt wird und Tatbegehenden dadurch der sexualisierter Gewalt- und Machtmissbrauch erleichtert wird.

Täterinnen und Täter wählen zum Eigenschutz Institutionen mit GUTEM RUF mit hohen moralisch-ethischen Ansprüchen - der Türöffner für das eigene Tun.

     
   Organisatorisches F Ü H R U N G S M A N A G E M E N T  
 
  • blindes Vertrauen bei der AUFGABENDELEGIERUNG durch Vorgesetzte 
  • freien Zugang und zu jeder Zeit für alle ins Internet über Computer und Mobiltelefone
  • offenherziges Vertrauen in die Achtung von Daten und Fakten bei SCHLÜSSELWEITERREICHUNG
  • keine TRENNUNG von beruflichen und privaten Kontakten
  • starke SEILSCHAFTEN innerhalb der Institution
  • ohne tatgünstige Dienstzeiten und räumliche Begebenheiten zu berücksichtigen 
  • undeutliche ARBEITSAUFTRÄGE 
  • starke persönliche ABHÄNGIGKEITEN bei Laissez-Fair: lassen Sie machen oder laufen
  • wenig TRANSPARENZ durch autoritären Leitungsstil
 
     
     
   Konzeptionelle R A H M E N B E D I N G U N G E N  
 
  • divergierende Konzepte
  • divergierende und fehlende Medienkonzepte, auch Handyordnungen
  • festgeschriebene geschlechtsspezifische  Benachteiligungen
  • geringschätzende generationale Grenzen 
  • keine altersspezifische und unprofessionell Sexualerziehung: das ist Aufgabe der Erziehungsberechtigten
  • mangelnde Umsetzung von Konzepten + Rahmenbedingungen
  • unzureichende Beachtung und Förderung zur sexuellen Integrität 
 
     

Tatbegehende vernebeln ganz gezielt die Wahrnehmung der Umwelt


Strategische Ziel von Täterinnen und Tätern ist es immer Minderjährige gefügig zu machen, indem sie getäuscht, benutzt und verängstigt werden. Sowohl die Kinder selbst , auch ihr soziales Umfeld werden manipuliert und die Wahrnehmung aller vernebelt. Das hat wiederum zur Folge, dass die erlebte Gewalt von Betroffenen häufig nicht oder schlecht wahrgenommen werden kann und dementsprechend auch seltener oder gar nicht offengelegt wird. Infolgedessen werden Hinweise und Signale nicht ernstgenommen oder übersehen und die nötigen Schutzmaßnahmen werden nicht eingeleitet.

Das macht Täterinnen und Täter zu geschätzten, sowie manchmal unentbehrlich scheinenden Mitmenschen, teilweise verschwimmen dabei die Grenzen zwischen privat-persönlichen und dienstlichen oder öffentlichen Kontexten, das verschafft  Tatbegehenden einen leichten Zugang zu den betreffenden Personen.

Sie sind ständig darauf bedacht, ein positives Selbstbild von sich zu zeigen. Eine Person, die ein hohes Ansehen in ihrem Umfeld genießt, würde NIEMAND zutrauen, dass Minderjährige sexuell missbraucht werden könnten und erschleichen sich damit das Vertrauen ihres Opfers oder  spielen den Clown/Tölpel, dem NIEMAND etwas Böses zutrauen könnte, der gut mit Kindern und Jugendlichen umgehen kann. Die Beziehung zum/r Minderjährigen wird durch besonders emotionale Aufmerksamkeit und materielle Zuwendungen intensiviert. 

Täterinnen und Täter familiärer Kontexte

  • begleiten Kinder zu Orten, an denen sie sich gerne aufhalten
  • beobachten und studieren Freizeitorte und Schulwege
  • freunden sich mit den Erziehungsberechtigten an auch  telefonisch über Inserate mit Kinderspielzeug 
  • schleichen sich still in das familiäre System ein - Trennung von Familie und Freunden
  • suchen Erwachsene und Minderjährige mit wenig energetischer Kraft und gezielt alleinerziehende Mütter und/oder Väter

Täterinnen und Täter institutioneller Kontexte

  • bieten sich als Vertrauensperson hinsichtlich ihrer familiären Probleme an und geben den Kindern das Gefühl etwas besonderes zu sein
  • erheben das minderjährige Opfer in die Position eines  Erwachsenen und teilt vertrauensvolle Informationen von Teamern und bestechen mit besonderen Vergünstigungen, u.a. eher aus dem Unterricht gehen 
  • isolieren indem mit Gerüchten aus der Gemeinschaft und schützen das Kind vor Anfeindungen der Gruppe/ Klasse da es nicht gemocht wird  
  • rechnen sich ein geringes Entdeckungsrisiko im beruflichen Kontext aus und wählen, sich einsam fühlende, passive und ruhige Kinder 
  • sorgen dafür, dass bei Planungen von Freizeitprojekten, immer die Wünsche des Opfers berücksichtigt werden.

Die Vertrauensbasis zum Opfer mit seinem nahen Umfeld entwickelt sich. Es ist für das mögliche Opfer und Außenstehende nicht erkennbar, dass sich ein sexueller Missbrauch anbahnt.

Tatbegehende testen die Resilienz ihres Opfers


Haben Tatbegehende eine vertrauensvolle Beziehung zum Opfer aufgebaut, können diese leichter die Schwächen und Bedürfnisse der Minderjährigen testen und nach und nach ausdehnen, es beginnt die Annährung. Die einschleichende Sexualisierung wird im Alltag integriert, was Betroffenen und Beteiligten als normal vermittelt wird. Die empfundene Wahrnehmung über gut und schlecht, über kindgerechte und Übergriffige Berührungen wird vernebelt. Oft bemerken die Opfer die schleichende Sexualisierung erst, wenn sie ohne Hilfe aus dieser Situation nicht mehr fliehen können.

Gefährdungsorientierte Personen arbeiten meist alleine, schenken Mitarbeitenden freie Zeiten (eher Feierabend) und nähern sich durch sogenannte widerstandsüberprüfenden TESTRITUALEN an, u.a.  

  • Äußern sich mit sexistischen Qualitätsurteilen
  • Engagieren sich vertrauensbildend über den beruflichen Alltag hinaus
  • Einbinden von kleinen Berührungen in spielerischen und sportlichen Aktivitäten
  • Erpressen Geheimhaltung - denk dran, das bleibt unter uns - sonst . . . 
  • Kontaktieren unauffällig - Du kannst mir beim (. . . ) helfen, ich kenne mich damit nicht aus 
  • Locken mit materiellen Annehmlichkeiten
  • Schenken gemeinsame  (CYBER-) Zeiten
  • Stören rein zufällig die Privatsphäre

Um Minderjährige kontrollieren zu können, wissen Tatbegehende über deren Zeitabläufe, die wichtigsten Bezugspersonen und kennen die qualitätsbezogenen Beziehungen mit dem Wissen über Kommunikationswege zu Eltern und Freunden. Auf diese Weise können sie die Minderjährigen von ihren Bezugspersonen isolieren, da sie meist auch eine vertrauensvolle Beziehung zu den Bezugspersonen aufgebaut haben, können sie auch deren Wahrnehmung manipulieren, damit eventuelle Hinweise des Minderjährigen anderweitig gedeutet werden oder diesen keinen Glauben geschenkt wird.


         
  Institutionelle Gefährdungssensibilität   Digitale Gefährdungssensibilität  
         
 

Minderjährige erfahren, das Erziehungsberechtigte und Mitarbeitende ihren Körper pflegend versorgen

Sie kennen meist kein selbst zu bestimmendes Schamgefühl.

 

Umfeld- und internetorientierte Tatbegehende werden aufmerksam, durch die nonverbal gestikulierende

Sehnsucht nach Zärtlichkeit bezogen auf die eigene Sexualität des Opfers.

 
         
 

Nicht dem gängigen Schönheitsideal zu entsprechen reduziert enorm das Selbstwertgefühl von Jungen und

Mädchen, sie werden häufig oft zum Problem erklärt.

 

Diskriminierende gesellschaftliche Vorurteile werden

von Tatbegehenden genutzt, denn niemand würde sich 

an weniger  attraktiven Mädchen und Jungen vergreifen.

 
         
 

Minderjährige und Erwachsene haben Angst aufzubegehren, sind abhängig von der Hilfe anderer

und achten wie automatisiert auf ihr Wohlbefinden.

 

Internetorientierte Tatbegehende suchen OPFER, die sich

eher ausdrucksvermindert und zurückhaltend Verhalten - was ihre Glaubwürdigkeit  in Frage stellt.

 
         

Überlegen und leicht brechen tatbegehende den Widerstand von MINDERJÄHRIGEN, diese reagieren in ihrer not, meist mit übergriffigem Verhalten gegenüber Gleichaltrigen oder ziEhen sich in sich zurück.

Tatbegehende zersplittern die Wahrnehmung von Minderjährigen


Täterinnen und Täter wählen leicht verletzliche Opfer in Bezug auf Zuwendung, Zärtlichkeit, Sicherheit und Anerkennung sind.

 

Protestieren Minderjährige oder brechen diese den Kontakt zu einer Person ab, die sie nicht mögen, so sind es aus Sicht des Täters keine geeigneten Opfer und sucht weiter nach weniger anstrengenden Kindern und Jugendlichen. Dieses Verhalten von Minderjährigen kann einen sexuellen Übergriff durch eine gefährdungssensibilisierte Person u.U. verhindern.

 

Sexualisierte Übergriffe finden selten einmal, meist wiederholt und intensivierter statt. Um das TUN geheim zu halten, gehen Täterinnen und Täter häufig dabei geschickt manipulierend vor:

  • "Du hast doch auch Spaß daran, hast doch eingewilligt", damit suggerieren Tatbegehende dem Opfer die aktive Teilnahme, sofern Situationen soweit manipuliert wurden, dass durch die sexuelle Berührungen Lustgefühle hervorgelockt wurden.
  • "Du hast SCHULD, weil Du mich verführt hast", suggerieren Tatbegehende dem Opfer sie hätten die Berührungen genossen oder sogar provoziert, beginnen diese sich selbst und ihre Wahrnehmung zu hinterfragen.

Dadurch ausgelöste Gefühle wie Beschämung, Verwirrung und Schuld führen in eine Abhängigkeit und erschweren es, sich Erwachsenen anzuvertrauen und Hilfe zu holen und besonders da Minderjährige aufgrund ihrer Schuldgefühle denken, sie hätten kein Recht darauf. Stattdessen verfallen die Kinder meist in eine Zustand der Hilflosigkeit und damit handlungsunfähig gemacht. Tatbegehende nutzen diese Handlungsunfähigkeit aus, um weiter und häufiger und noch intensiver sexualisierte Gewalt auszuüben, um das Opfer für sich sexuell verfügbar zu machen. Zersplittert wird die Wahrnehmung des Opfers, es entwickeln sich lebenslange anhaltende SCHULD- und SCHAMGEFÜHLE.

Tatbegehende aktivieren existenzbedrohliche Gedankenkarussells


Täterinnen und Täter bringen Minderjährige zum Schweigen.

 

Misshandelnde bringen ihre minderjährigen Opfer mit massiven Drohungen dazu, dass sie sich dem sexuellem Missbrauch fügen und aus existenzbedrohlichen Ängsten nicht darüber sprechen:

  • Wenn andere davon erfahren, kommst Du ins Gefängnis und nicht ich!
  • Wenn Du etwas erzählst, dann kommen Deine Eltern ins Gefängnis und Du ins Kinderheim!
  • Ich werde Deiner Mutter und Deinen kleinen Geschwistern etwas antuen!
  • Ich werde Dich solange schlagen bis Du nichts mehr sagst, wenn das jemanden erzählst!
  • Dir wird sowieso niemand glauben, wenn Du etwas davonerzählst!

Durch das Auslösen von Ängsten werden die Opfer unter Kontrolle gehalten und zur Duldung von gewaltvollen sexualisierten Handlungen gezwungen, sie Schweigen u.a.

  • Befürchtungen: Vor existentiellen Konsequenzen, sofern jemand von den Übergriffen erfährt.
  • Fehlendes Wissen: je nach Alter, Entwicklungsstand und traumatischen Wert können Gewaltereignisse räumlich und zeitlich nicht eingeordnet werden.  
  • Geheimnisdruck: Fühlen sich Wehr-, Sprach- und Hilflos, ihnen wurde subtil oder über existentielle Bedrohungen deutlich gemacht wurde, dass sie über die Ereignisse nicht sprechen dürfen.
  • Loyalität: Schützen wichtige Bezugspersonen, obwohl sie emotional verletzt wurden.
  • Ohnmacht: Fühlen sich allein und hilflos, gegen davon aus, dass niemand ihnen glauben und helfen möchte. 
  • Schuld und Scham: Schämen sich, denn es wurde ihnen vermittelt sie hätten etwas falsch gemacht oder hätten es so gewollt.
  • Verwirrung: Sind verwirrt durch die Ereignisse und zweifeln an ihrer Wahrnehmung, mit der manipulatives Erfahrung können sie selbst nicht mehr einschätzen was ist normal, was darf sein und was nicht. 

Tatbegehende demonstrieren erklärungskommunikative Alternativen


Täterinnen und Täter genießen beim sexuellen Missbrauch in hohem Maße, was das Opfer während der Tat erleidet und erschwert es dem Opfer die erlittene Demütigung zu verarbeiten.

Zeigen Kinder eher schwache kindeswohlsensible Verhaltensänderungen, finden Täterinnen und Täter stets für das aktuell zu beschreibende Kind alternativ beobachtete Verhaltensweisen, dabei fokussieren sich diese auf die vertrauensvolle Bindung zum Kind als auch auf das gemeinsam kooperierende familiäre und soziale Umfeld. Somit erscheinen aus Sicht der Gesprächsbeteiligten die Hinweise und Signale des kindeswohlgefährdeten Kindes als unglaubwürdig und werden dementsprechend übersehen oder ignoriert.

     
  Ressourcenorientierte E L T E R N G E S P R Ä C H E   
 
  • Tatbegehende täuschen Freundlichkeit und Zugewandtheit vor.
  • Tatbegehende vermitteln ein anderes Bild vom Kind.
  • Tatbegehende versuchen die Empathie der Eltern zu gewinnen.
  • Tatbegehende zerstören das Vertrauensverhältnis zwischen Kind und Eltern.
 
     
     
   Kollegiale K O O P E R A T I O N  
 
  • Tatbegehende  POSITIONIEREN sich besonders gegen GEWALT.
  • Tatbegehende haben besonders GUTE Gespräche mit der Führungsebene.
  • Tatbegehende wollen besonders ENGAGIERTE Fachkräfte sein.
  • Tatbegehende haben besonders gute PRIVATE Kontakte zu Mitarbeitenden.
  • Tatbegehende zeigen sich besonders UNENTBEHRLICH.
 
     
     
 

Zielorientierte D I E N S T G E S P R Ä C H E

  • Fakten werden nicht bestritten, sondern positiv formuliert.
  • Setzen zu Recht gelegte Schutzbehauptungen wirksam für das kindeswohlgefährdende Verhalten ein.
  • Täuschen Empathie vor und stellen ihre Betroffenheit vor.
  • Stellen Verdächtigungen als Missverständnisse dar.
 
     

Selbst erfahrenen Fachkräften des professionellen Helfersystems fällt es mitunter schwer, die Manipulation von Tatbegehenden zu durchschauen, ohne sich selbst manipulieren zu lassen. Manchmal gibt es nur das eigene komische Gefühl einen ersten Hinweis auf Ungereimtheiten in dem Verhalten einer Person. Insofern ist das regelmäßige Wiederholen  und Aktualisieren der fachspezifischen Grundlagen entscheidend in der Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt.

Interventionsmaßnahmen


Fach- und Lehrkräfte stehen in der Verantwortung für jedes einzelne Kind, zu seinem Schutz und sind zur Meldung von Vorfällen im Sinne des Schutzkonzeptes verpflichtet. Orientierung bietet die Verhaltensampel, die in Gruppen-/Klassenteams regelmäßig, einmal jährlich durch die Präventionsbeauftragten in Abstimmung mit dem Leitungsteam besprochen und weiterentwickelt wird. Gravierendes Fehlverhalten von Fach-/Lehrkräften findet entsprechend Beachtung und wird bearbeitet.

  • Unterstützung durch fachspezialisierte Beratungsstellen
  • Transparenz bei schwerwiegenden Vorwürfen schaffen, die öffentlich und offiziell bekannt werden
  • Sachverhaltsdarstellung an Träger, an die Leitung und Aufsichtsbehörde 

Es führt zu Sanktionen, Meldungen und Strafanzeigen bei der Aufsichtsbehörde und gegebenenfalls zu arbeits- und strafrechtlichen Konsequenzen.

  • Meldung an das Jugendamt
  • Beratungs- und Begleitungsangebote für das Team
  • Notwendigkeit und rechtliche Beratung für den Träger/Leitung
     
  A U F S I C H T S B E H Ö R DE  
 
  • Gegebenenfalls sofortige Freistellung der Person
  • Unterbreitung von Hilfsangeboten für die verdächtige Person
  • Gegebenenfalls Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden
  • Gegebenenfalls Aufforderung zur Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses
 
  Erhärtet sich der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, werden von der Aufsichtsbehörde arbeitsrechtliche Schritte angekündigt, geprüft und eingeleitet:  
 
  • Mündliche Ermahnung
  • Schriftliche Abmahnung
  • Verhaltensbedingte / fristlose Kündigung
  • Selbstanzeige
 
     
     
 

Professionelle U N T E R S T Ü T Z U N G

  • Betroffene Minderjährige und Eltern werden externe Fachberatungsstellen vorgeschlagen.
  • Betroffenen Schulklassen wird Präventionsarbeit von der Schulpsychologie und externen Fachberatungsstellen angeboten.
  • Erziehungsberechtigte erhalten im Rahmen von Elternabenden Unterstützung durch geschultes Personal.
  • Fach- und Lehrkräften wird Supervision und Begleitung von externen Fachkräften angeboten.
 
     
     
 

R E H A B I L I T A T I O N: Verdacht bestätigt sich nicht

  1. Der Verdacht beziehungsweise die Falschbeschuldigung gelten als arbeitsrechtlich nie vorgekommen und dürfen in keiner Dokumentation vorkommen. Es werden keine entsprechenden Unterlagen in der Personalakte aufgenommen, auch keine Entlastungsprotokolle. Alles zum Verdachtsfall wird vernichtet.
  2. Alle Einzelpersonen, Abteilungen, Institutionen und Gremien, die von dem Verdachtsfall Kenntnis hatten, werden informiert, das der Verdachtsfall ausgeräumt wurde.
  3. Sollte der Verdachtsfall der Öffentlichkeit bekanntgeworden sein, ist die Öffentlichkeit durch eine angemessene, adäquat zur Aufmachung der Beschuldigung über eine öffentliche Stellungnahme darüber zu informieren, dass der Verdachtsfall ausgeräumt ist.
  4. Die Aufsichtsbehörde setzt die Umsetzung der Rehabilitationsmaßnahme durch.
 
 

Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn der Verdacht/die falsche Beschuldigung auf die beschriebene Weise vollständig bearbeitet wurde und der/die Beschuldigte entlastet ist.

 
     

Zahlen . Daten . Fakten


     
  Verwandt  
  mit Täter:in  
   4049 Fälle in 2021  
     
  Bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)  
     
     
  Eng befreundet  
   mit Täter:in  
  498 Fälle in 2021  
     
  Bundesweite Polizeiliche  
  Kriminalstatistik (PKS)  
     
     
  Bekannt befreundet  
  mit Täter:in  
  2908 Fälle in 2021  
     
  Bundesweite Polizeiliche  
  Kriminalstatistik (PKS)  
     
   
  Flüchtig bekannt
   mit Täter:in
  2035 Fälle in 2021
   
 

Bundesweite

Polizeiliche

  Kriminalstatistik (PKS)
   

     
  Formelle Beziehung  
  Institutionen . Gruppen  
   875 Fälle in 2021  
     
  Bundesweite Polizeiliche  
  Kriminalstatistik (PKS)  
     
     
   Keine Beziehung  
   mit Täter:in  
  5048 Fälle in 2021  
     
  Bundesweite Polizeiliche   
  Kriminalstatistik (PKS)  
     
     
  Unbekannte Beziehung  
   mit Täter:in  
  2085 Fälle in 2021  
     
  Bundesweite Polizeiliche  
  Kriminalstatistik (PKS)  
     

Selbst erfahrenen Fachkräften des professionellen Helfersystems fällt es mitunter schwer, die Manipulation von Tatbegehenden zu durchschauen, ohne sich selbst manipulieren zu lassen. Manchmal gibt es nur das eigene komische Gefühl einen ersten Hinweis auf Ungereimtheiten in dem Verhalten einer Person. Insofern ist das regelmäßige Wiederholung  und Aktualisierung der fachspezifischen Grundlagen entscheidend in der Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt.