Die anknüpfenden praxisorientierten Angebote beinhalten interdisziplinäre Expertenkenntnisse für Minderjährige und junge Volljährige Hochrisikoklienten bei Gewalt- und Sexualdelinquenz in familiären Kontexten, Institutionen, sowie im öffentlichen Raum. Fachlich fundierte Stellungnahmen erfolgen bei eingeleiteten, fortlaufenden und bei gescheiterten Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe durch hoch fremdgefährdendes Verhalten im Rahmen von Strafgerichtsprozessen.
Eingeschätzt werden nach Inobhutnahme gemäß § 42 Abs. 2 SGB VIII durch das Jugendamt interventionsbedürftige gesundheitliche, psychosoziale, soziale Risiken in familiären Kontexten durch gefährdende Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit jüngeren Geschwistern bei familien- und strafrechtlichen Verfahren.
Die Dauer eines Clearingverfahrens orientiert sich an dem jeweiligen Hilfebedarf in der aktuellen Lebenssituation der/s Minderjährigen. Wird die intervenierende klinische oder pädagogische Inobhutnahme beendet oder die sozialpädagogische und psychologischen Diagnostik ist noch nicht abgeschlossen, wird diese im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII fortgesetzt.
Einschätzendes Erstgespräch des fallführenden Jugendamtes
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Interventionsdiagnostik
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Im konkreten Fallmanagement werden Fachkräfte im Umgang mit aggressiv und sexuell grenzverletzenden Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen nach fremdgefährdendem Verhalten pseudoanonymisiert beraten und Fallmanagementstrategien entwickelt.
Prognoseerhebung auf pseudoanonymisierte Anfragen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und Bedrohung.
Therapeutische ressourcenorientierte und bildungsrelevante lösungsorientierte Angebote in der seelischen und geistigen Gesundheit und sozialen Kommunikation finden online oder in Präsenz statt.
WTGK Trainingsinstitut für Gewaltprävention & Krisenintervention